Arbeitsmigration

Grün-Europäische Resolution zur Stärkung der ArbeitnehmerInnenrechte

Insbesondere EU-BürgerInnen aus Bulgarien, Rumänien und Polen trifft es als ArbeitnehmerInnen in Hamburg immer wieder: Zu Niedriglöhnen, weit unter dem tariflichen Mindestlohn, werden ihnen durch SubunternehmerInnen die sozialen Mindeststandards verwehrt. Die gescheiterte Arbeitsmigration führt nicht selten in die Obdachlosigkeit. In einer gemeinsamen Resolution forderte die Hamburger GAL auf ihrer gestrigen Landesmitgliederversammlung mit Grünen aus Bulgarien, Rumänien und Polen gleiche ArbeitnehmerInnenrechte für alle Europäerinnen und Europäer.

 

 

Katharina Fegebank, Landesvorsitzende der Hamburger GAL, sagt: „Die Bedingungen, unter denen ArbeitsmigrantInnen aus Ostmitteleuropa in Hamburg schuften müssen, sind menschenunwürdig. Vor allem im Baugewerbe beobachten wir immer wieder, dass die Menschen ausgenutzt, weit unter dem tariflich vereinbarten Mindestlohn oder gänzlich ohne Bezahlung beschäftigt werden. Die Situation mündet häufig in der gescheiterten Arbeitsmigration, nicht selten in der Obdachlosigkeit.“
Die Situation in Hamburg hat nun dazu geführt, dass die GAL gemeinsam mit den Grünen in Bulgarien, Rumänien und Polen eine Resolution verabschiedet hat, zu fordern, dass die ArbeitnehmerInnenrechte der EU-BürgerInnen einheitlich und grundsätzlich geregelt werden. „Wir haben es mit einer sozialen Schieflage innerhalb Europas zu tun. Das Problem können wir nur im gemeinsamen Verbund angehen. Mit der Resolution setzen wir ein Zeichen für ein mehr an Sozialem Europa.“, erklärt Fegebank die Motive für die Initiative.
Zwar prüfe die SPD derzeit die Einrichtung eines Informations- und Beratungsangebotes für EU-ArbeitsmigrantInnen, bei der ein Augenmerk auf den Niedriglohnsektor, Branchen ohne Mindestlöhne und die Kontrolle der Einhaltung bestehender Mindeststandards gelegt werden soll. Dies reicht der GAL-Chefin allerdings nicht. Fegebank erklärt, was darüber hinaus getan werden muss: „Wir wünschen uns für Hamburg ganz konkret, dass die Stadt einen öffentlichen Pakt mit den Kammern und dem Baugewerbe schließt, der es EU-BürgerInnen ermöglicht, zu den tariflichen Mindestlöhnen zu arbeiten um hier auch ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Gewerkschaften sowie die Landesvertretungen der betroffenen Staaten müssen vor diesem Hintergrund in das städtisch einzurichtende Beratungsgremium mit einbezogen werden. Wir haben in Hamburg den Bedarf, um insbesondere ostmitteleuropäischen ArbeitsmigrantInnen zu ihren sozialen Rechten zu verhelfen. Letztlich gilt: Der Wohnungsbau in unserer Stadt darf nicht ohne die Sicherung des tariflichen Mindestlohnes vorangetrieben werden.“
So wurde erst kürzlich das Winternotprogramm in der Spaldingstraße um fünfzig weitere Unterbringunsplätze aufgestockt. Bis zu 210 Menschen aus den ostmitteleuropäischen EU-Mitgliedsländern sind hier untergebracht, nicht wenige von ihnen gehen einer unregelmäßig bezahlten Beschäftigung nach. Der Lohn der bei Sub-UnternehmerInnen beschäftigten ArbeitsmigrantInnen aus Ostmitteleuropa reicht hier in Hamburg dann oft nicht zum Leben. Die öffentliche Unterbringung erscheint als einziger Ausweg.   

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