Partei und Gremien

Als 'Partei' wird der Landesverband der GAL Hamburg bezeichnet. Hier werden die politischen Leitlinen der Hamburger Grünen entschieden (> Organigramm).

Die inhaltliche Arbeit findet auf vielen verschiedenen Gebieten und Ebenen statt und gliedert sich in die lokale Politik vor Ort in den Bezirken und die Landespolitik.

Beschlüsse werden auf Landesmitgliederversammlungen, vom Landesausschuss und durch den Landesvorstand verabschiedet.

Inhaltliche Positionierungen werden aber auch von den Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) entwickelt. Diese stehen jeder Interessierten und jedem Interessierten, also auch Nicht-Mitgliedern offen.

In der Gruenen Jugend Hamburg finden Mitglieder und Interessierte bis 28 Jahre ihr Aktionsfeld.

Mitgliederversammlung

Auf der Landesmitgliederversammlung (LMV) werden die inhaltlichen Positonen der GAL Hamburg, der Listenvorschlag für die Bürgerschaftswahlen, der Landesvorstand, der Haushalt der Partei sowie Delegierte für verschiedene Gremien auf Bundesebene bestimmt. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt. Alle Mitglieder der Grünen in Hamburg sind stimmberechtigt und besitzen das passive Wahlrecht. Neben den Wahlprogrammen zur Bürgerschaftswahl bestimmt die LMV über die Satzung, das "Grundgesetz" der GAL Hamburg.

Landesausschuss

<p>Der Landesausschuss ist nach der Landesmitgliederversammlung das zweithöchste Gremium der GAL. In ihm verbinden sich die verschiedenen Ebenen miteinander. Jeder Kreisverband, der Landesvorstand, die Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, sowie die Grüne Jugend Hamburg sind mit Stimmrecht im Landesausschuss vertreten. Im Landesausschuss, der alle sechs bis acht Wochen tagt, werden gemeinsame Ziele beschlossen, wird das Wissen der verschiedenen Gremien ausgetauscht und werden Handlungen und Vorgehensweisen abgestimmt.</p>

Landesvorstand

Creative Commons (by-nd) von Christian Schmid Der Landesvorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt die GAL Hamburg nach außen und innen. Dabei ist er an die Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung und des Landesausschusses gebunden. Der Vorstand wird von der Landesmitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt.Der Landesvorstand tagt in der Regel alle zwei Wochen dienstagabends. Die Sitzungen sind mitgliederöffentlich.